Informationen für zuweisende Ärzte
Wir sind auf das gesamte Behandlungsspektrum der konservativen Orthopädie spezialisiert.
Stationär über Versicherungsleistung
- Orthopädische Rehabilitation
- Multimodale Schmerztherapie
- Konservative Orthopädie
Ambulant über den Selbszahlerbereich
- Ganganalysen
- Ambulante Physikalische Therapie
- Trainingstherapie
Orthopädische Rehabilitation
Der Anspruch auf Rehabilitation besteht nach medizinischen Eingriffen oder bei chronischen orthopädischen Erkrankungen. Die Genehmigung erfolgt über einen Antrag.
Dies wird durch den chefärztlichen Dienst bei medizinischer Notwendigkeit und Rehabfähigkeit des Patienten erteilt.
Kostenträger sind grundsätzlich die Pensionsversicherungen, ausgenommen bei mitversicherten Ehepartnern. In diesem Fall trägt die Krankenversicherung die Kosten.
Bei Arbeitsunfällen werden die Kosten von der Unfallversicherung getragen.
Ein Antrag, egal bei welcher Versicherung eingereicht, wird an die richtige Stelle weiter geleitet (Allspartenservice der Sozialversicherung).
Multimodale Orthopädische Schmerztherapie
sowie Konservative Orthopädie (Sonderklasse)
Die Aufnahme zur multimodalen Schmerztherapie oder Sonderklasse in den Theresienhof erfolgt durch Zuweisung oder mittels einem Antrag auf Anstaltspflege.
Die Sonderklassegebühren werden von der Privaten Krankenversicherung bei Bestehen eines stationären Tarifs übernommen. Besteht ein solcher nicht, kann der Patient als Selbstzahler eine Schmerztherapie buchen.
Die multimodale Schmerztherapie umfasst sämtliches Therapieangebot des Klinikum Theresienhof.
Ambulante Therapie
Die Behandlung erfolgt auf Zuweisung, der Patient vereinbart die Termine selbst. Sämtliche Leistungen und Anwendungen sind vom Patienten selbst zu tragen. Physikalische Therapien werden zum Teil von der jeweiligen Krankenkasse nach Abschluss der Therapie mit bis zu 80% vom Kassentarif rückerstattet.
Keine Rückvergütung gibt es für die Trainingstherapie.
Ganglabor
Der Theresienhof verfügt über eines der modernsten Ganglabore europaweit. Die Leistungen können auch ambulant in Anspruch genommen werden. Der Patient vereinbart selbst einen Termin. Die Kosten werden nicht von der Sozialversicherung rückerstattet.
Die Leistungen entnehmen Sie bitte unserer Website des Ganglabors.